Corona Informationen

FFP 2
Maske

Abstand
einhalten

Hände
desinfizieren

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nutzen
Die folgenden Hinweise sind auf dem Stand der 16. BayIfSMV vom 1. April 2022.
Neues Infektionsschutzgesetz in Deutschland ermöglicht Kulturveranstaltungen ohne Maskenpflicht
Die Corona-Maßnahmen sind auch in Bayern weitgehend gelockert worden und entfallen in vielen Bereichen ganz:
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte fallen komplett weg: Geschäfte sind wieder ohne Einschränkungen zugänglich. In Restaurants, Cafés, Bars und Festzelten gilt weder Maskenpflicht noch 3G-Zugangsbeschränkungen. Aber: Über das Hausrecht können Gastronomiebetriebe weiterhin an beiden Maßnahmen festhalten. Bitte informiere Dich bei den Betreibern über die gültigen Regeln.
Es darf wieder getanzt werden!
Seit dem 20. März sind die Musik- und Tanzverbote für Clubs, Feste und Gastronomie aufgehoben. Jahrmärkte und Volksfeste können ebenfalls wieder stattfinden und somit Schaustellende dort wieder auftreten.
Die Maskenpflicht gilt weiterhin in Bayern in allen Einrichtungen der medizinischen Versorgung wie Kliniken, in Pflegeheimen sowie im öffentlichen Fern- und Nahverkehr. Für Kultur- und Kunstveranstaltungen ist die Maskenpflicht aufgehoben.
Den Ländern bleibt überlassen, für Regionen oder Städte mit sehr dynamischem Infektionsgeschehen individuelle „Hot Spot-Regelungen“ zu erlassen.